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Sony - Verbraucherzentrale mahnt wegen "Kundenfeindliche AGB Klausel" ab
Von
Serdar Yazici, in Allgemeines
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Bekanntlich kann das Guthaben im PlayStation Store mit Echtgeld-Transaktionen aufgeladen werden. Doch was passiert, wenn das Guthaben lange Zeit nicht in Anspruch genommen wird? Mit dieser Frage hat sich die Verbraucherzentrale NRW beschäftigt und kam zu dem Schluss, dass Sony für genau solche Fälle kundenfeindliche Klausel bereit hält, wonach das unangetastete Guthaben nach 24 Monaten in die Kasse des Unternehmens wandert. Grund genug für die Verbraucherzentrale, Sony ins unschöne Visier zu nehmen und abzumahnen. Doch ist es nicht bei einer einzigen Abmahnung geblieben. Allem Anschein nach, verstecken sich mehr fragwürdige Vereinbarungen in den AGB. So sieht die Verbraucherzentrale die Verantwortung der Eltern kritisch, wonach diese alle Kosten der Kinder tragen müssen, die durch Käufe im Store entstehen. Außerdem wurde die magere Ausdrucksweise in puncto Widerrufsrecht angeprangert. Sony müsse ausdrücklicher darauf hinweisen, dass das Widerrufsrecht nach dem Start des Downloads vom erworbenen Inhalt erlischt. Die vollständige Stellungnahme lautet wie folgt:
"Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach unserer Ansicht nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam. Kundenfeindlich ist beispielsweise die Regelung zum Verfall von Guthaben auf dem PSN-Konto. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet. Zudem haben wir Klauseln moniert, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen sind vor allem Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen. Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten."
Durch die Abmahnung erhoffe sich die Verbraucherzentrale, dass Sony die besagten Klausel in dieser Form nicht mehr verwendet. Der gerichtliche Weg wäre eine Möglichkeit, dies zu erzwingen.
Quelle
Danke an @joschi486 für den Hinweis!
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